Organisierter Sport
Im gesamten organisierten Sport (Verbände und Vereine, nationale und internationale Meisterschaften, etc.) versteht man unter Doping die Anwendung (oder auch nur die versuchte Anwendung) von verbotenen Substanzen oder Methoden, die in der Verbotsliste festgehalten sind. Zudem sind auch der Besitz, der Handel oder die Weitergabe von unerlaubten Substanzen oder Methoden sowie die Manipulation einer Dopingkontrolle verboten und gelten als Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Des Weiteren sind auch Verstöße gegen die Meldepflichten, unerlaubter Umgang sowie Unterstützung, Anstiftung und Beihilfe untersagt.
Die jährlich aktualisierte Verbotsliste wird von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegeben und ist sozusagen das Herzstück der Dopingdefinition. Alle Substanzen und Methoden, die auf der Liste stehen sowie Stoffe mit ähnlicher chemischer und/oder biologischer Wirkung, gelten als Doping und sind verboten. Die derzeit aktuelle Version der Verbotsliste finden Sie unter www.nada.at/verbotsliste.
Strafbarkeit von Doping bzw. Substanzmissbrauch
Unabhängig vom Niveau der Sportausübung gilt in Österreich das Anti-Doping Bundesgesetz. Jeder Person ist es demnach strafrechtlich verboten, gewisse Dopingmittel (z.B. Anabole Steroide, Wachstumshormone, EPO, Insulin, etc.) zu besitzen, damit zu handeln oder diese weiterzugeben. Je nach Ausmaß des Vergehens drohen für Besitz, Handel oder Weitergabe gewisser Dopingmittel bis zu zehn Jahre Haft.
Freizeitsport
Während es im organisierten Sportbereich eine klare Definition von Doping gibt, ist diese für den Breiten- und Freizeitsport nicht zwingend gültig. In der Regel wird hier von Medikamenten- oder Substanzmissbrauch gesprochen, auch wenn die verwendeten Mittel oft ähnlich sind, wie im Spitzensport.